Unter Anstalten des Freiheitsentzuges versteht man alle Institutionen, die dem Vollzug von Freiheitsstrafen und Massnahmen dienen sowie der Durchführung von Polizei-, Sicherheits-, Untersuchungs-, Ausschaffungs- und Auslieferungshaft. In der Schweiz sind die Kantone für die Anstalten verantwortlich.