Aufgrund der von Eurostat entwickelten Methode und auf die Schweiz angepassten Schwellenwerte lautet die Definition der Berggebiete wie folgt:
Die Berechnungen basieren auf einem Höhenraster und einem digitalen Höhenmodell. In einem ersten Schritt werden die Berg-Hektaren identifiziert. Ab einer Höhe von 800 m (durchschnittlicher Wert der Hektare) gelten alle Hektaren als « Berggebiet »; unter einer Höhe von 800 m werden nur Hektaren mit einem Höhenunterschied von mindestens 225 m zwischen dem höchsten und dem tiefsten Punkt der Hektare im Umkreis von 500 m als «Berghektaren» eingestuft.
In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse auf die Ebene der Gemeinden reduziert. Eine Berggemeinde liegt flächenmässig überwiegend in einer Höhenlage oder in einem zerklüfteten Gebiet.