Die Karte zeigt die Anzahl polizeilich registrierter Einbruch- und Einschleichdiebstähle (Art. 139 StGB) pro 1000 Einwohner/innen. Das Gesetz definiert den Diebstahl im Art. 139 nur allgemein. Die Polizei unterscheidet jedoch verschiedene Formen des Diebstahls.
In der interaktiven Datenbank STAT-TAB sind alle einzelnen Straftatbestände auf Kantonsebene zu finden.