Gemäss Entscheid des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) werden ab dem 1. Januar 2008 in 30 Regionen mit rund 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung jene Unternehmen Steuererleichterungen beantragen können, die Arbeitsplätze schaffen und die Wirtschaft stärken. Voraussetzung ist, dass es sich um industrielle Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe handelt. Mit dieser Regionalpolitik will der Bundesrat die Standortvoraussetzungen für ländliche Regionen verbessern.