Basierend auf Vorschlägen aus der EU entstand das Bedürfnis, für eine spezifische "Mountain Policy" international vergleichbare Berggebietstypen zu schaffen. Auf folgende Basismethodik wurde sich geeinigt: Für die vier Kardinalpunkte jedes Quadratkilometers Landesfläche sind die Extremwerte bestimmt worden und damit in der Kombination von Meereshöhe und Geländeneigung die Qualität als “Mountain Area”. Im Wesentlichen wird eine mit steigender Meereshöhe abnehmende Anforderung an die Reliefenergie verlangt, die einen minimalen Unterschied von 300 Höhenmetern in einer horizontalen Distanz von 7 km und zusätzlich eine Geländeneigung innerhalb jedes betrachteten Quadratkilometers vorsieht. In einem weiteren Schritt folgt ein komplexes Modell der Glättung zum Einbezug oder Ausschluss von isolierten Hügeln respektive Senken. Die Gebirgsmassive sind grenzüberschreitend angelegt, doch werden die nationalen Teilräume separat ausgewiesen.
Für die Schweiz ergeben die Berechnungen einen sehr hohen Grad von Gebirgsanteilen. Um die Anwendbarkeit der Daten für die Schweiz sicherzustellen und eine Verzerrung durch eine zu grosszügige Abgrenzung von Alpen und Jura zu vermeiden, wurden innerhalb des Landes vier Gebirge ausgeschieden: die Alpen, der Jura, der Randen sowie ein "Mittelland-Gebirge”, das die höher gelegenen Teile des Mittellandes umfasst.
Weitere Informationen sind im Band Die Raumgliederungen der Schweiz zu finden.