Die Sozialleistungen werden nach verschiedenen Sozialschutzfunktionen aufgeschlüsselt. Es kann damit aufgezeigt werden, aus welchem Zweck sich eine Sozialleistung ergibt.
In der Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS) werden acht verschiedene Risiken und Bedürfnisse (Funktionen) berücksichtigt: Krankheit/Gesundheitsversorgung, Invalidität/Gebrechen, Alter, Hinterbliebene, Familie/Kinder, Arbeitslosigkeit, Wohnen, Soziale Ausgrenzung.
Soziale Ausgrenzung (anderenorts nicht klassifiziert): Leistungen in Form von Geld- oder Sachleistungen speziell zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung, soweit diese nicht unter einer anderen Funktion erfasst sind.